Mit der Novelle der Kommunalwahlordnung im Freistaat Sachsen wurden für die Briefwahlen weitere deutsch-sorbische Formulare eingeführt. Damit entspricht das Sächsische Staatsministerium des Innern nicht nur dem sächsischen Sorbengesetz, sondern gleicht die Zweisprachigkeit im Kommunalwahlrecht derjenigen im Landeswahlrecht an.
Bautzen/Dresden (SN/at). Immer wieder kam es bei den Bürgermeister- oder Gemeinderatswahlen in den vergangenen Jahren in der zweisprachigen Lausitz zu Beschwerden, dass die zugesandten Wahlunterlagen nicht in deutscher und sorbischer Sprache ausgefertigt waren. Mit diesen Eingaben hatten sich sowohl der Rat für sorbische Angelegenheiten wie auch die Domowina als Dachverband sorbischer Vereine zu befassen. Zudem liegen im Landeswahlrecht, das die Wahl des Sächsischen Landtages regelt, bereits mehr Formulare zweisprachig vor, als es bisher im Kommunalwahlrecht verankert war. Eine Angleichung sah auch das Ministerium als geboten an und informierte den Sorbenrat bereits im Juni 2017 über das Vorhaben.