Völkerrecht hilft auch nicht weiter

Mittwoch, 27. Dezember 2017
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Ende November hat die Stiftung für das sorbische Volk es abgelehnt, der Initiative „Serbski Sejm“ einen Zuschuss zu der von ihr beabsichtigten „Wahl“ eines sorbischen „(Vor-)Parlaments“ zu gewähren. Begründung: Eine solche Förderung liege außerhalb des Stiftungszwecks. Die Initiative hält dies der Sache nach für eine Bankrotterklärung hinsichtlich der politischen Vertretung des sorbischen Volkes. Für ihr Verlangen nach Unterstützung aus öffentlichen Mitteln – nunmehr des Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen – beruft sie sich jetzt auf das Völkerrecht und bezieht sich hierzu auf Artikel 25 des Grundgesetzes.

Veröffentlicht in SN Deutsch
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Chróšćan Šulerjo

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