Als das sorbische Volk mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 Teil des deutschen Staatsvolkes wurde, brachte es ein Novum mit: Nie zuvor hatte und hat bis heute eine nationale Minderheit in Deutschland eine derartig reiche institutionelle Kulturlandschaft. Diese wurde in den 1950er-Jahren zwar in der Deutschen Demokratischen Republik geschaffen, war aber eine unmittelbare Auswirkung des Gesetzes zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung. Dieses hatte der Sächsische Landtag vor 70 Jahren einstimmig beschlossen.
Mit Blick auf den Beginn konkreter Regelungen zum Erhalt der sorbischen Sprache und Kultur fasziniert, wie kurz und prägnant die einzelnen Paragrafen gefasst sind. Die wahre Leistung der Abgeordneten im Nachkriegslandtag aber besteht wohl darin, dass sie ein Gesetz beschlossen haben, das im Nachhinein gar einer Überprüfung unter rechtsstaatlichen Prinzipien standhielt.