Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist gewiss keine Alltagslektüre in dem Sinne, dass man täglich darin liest. Dennoch ist es interessant, sich den Inhalt einzelner Artikel hin und wieder zu vergegenwärtigen und dabei sogar einen Schritt weiterzugehen. Nachzulesen etwa, was der Kommentar zur sächsischen Verfassung an Hintergründen preisgibt.
Was die Autoren Bernd Kunzmann, Michael Hass, Uwe Bartlitz und Harald Baumann-Hasske zum „sorbischen“ Artikel 6 festgehalten haben, zeugt von einem hohen Anspruch, den sich die im ersten sächsischen Nachwende-Landtag vertretenen Parteien CDU, Linke Liste/PDS, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auferlegten. Diese erklärten, „dass die Sorben in den bestehenden Parteien und Vereinigungen besser vertreten werden als durch eigene nationale Bewerber“. Eine von der Fünfprozentklausel befreite sorbische Minderheitenpartei, von der im ersten Verfassungsentwurf noch die Rede war, sei nicht nötig. Die genannten Parteien würden selbst immer sorbische Bewerber auf „aussichtsreichen“ Plätzen nominieren.