Die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk bis zum Ende des Jahres 2020 ist gesichert. Alle Beteiligten, der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg, haben dem Finanzierungsabkommen zugestimmt.
Dresden (SN/MkWj). Die Sächsische Staatsregierung hat Anfang Dezember als erste dem Abkommen zwischen den drei Beteiligten zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zugestimmt und darüber informiert. So stehen der Stiftung ab 2016 jährlich 18,6 Millionen Euro zur Verfügung, wie die sächsische Ministerin für Wissenschaft und Kunst Eva-Maria Stange (SPD) nach einer Kabinettssitzung in der Dresdner Staatskanzlei informierte. Die Hälfte des Betrages übernimmt der Bund, Sachsen trägt ein Drittel und Brandenburg 3,1 Millionen Euro. Der Vertrag gilt bis Ende des Jahres 2020 und verlängert sich automatisch, sofern ihn niemand kündigt. Die brandenburgische Landesregierung in Potsdam hat dem Vertrag Mitte des Monats zugestimmt.