Von der Reform des Namensrechts in der Bundesrepublik versprechen sich die Sorbinnen und Wendinnen Verbesserungen. Wie dem kurz nach Ostern veröffentlichten Gesetzentwurf zu entnehmen ist, sollen sie zukünftig die für slawische Sprachen typischen weiblichen Endungen des Familiennamens in die Personaldokumente eintragen lassen können. Das war bisher verwehrt.
Berlin/Bautzen (SN/at). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellte den Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“ der Öffentlichkeit vor.
So wie die Sorben/Wenden hatten auch die Friesen den Entwurf mit großem Interesse erwartet. Schließlich betrifft eine der fünf Neuerungen „geschlechtsangepasste Familiennamen“. Wer sich mit dem Dokument vertraut macht, kann dazu keine wesentlich andere Situation feststellen, als diese bei der Podiumsdiskussion zur Vernissage der Wanderausstellung „Was heißt hier Minderheit?“ vor gut einem Jahr im Bundestag in Berlin gezeichnet wurde.