Erste Klagen gegen Zuordnung zum sorbischen Siedlungsgebiet verhandelt
Mit der Novellierung des Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg Anfang 2014 ebnete der Gesetzgeber auch den Weg für Kommunen, die in den Landkreisen Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa, Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca und Dahme-Spreewald/Dubja-Błota liegen und dem angestammten sorbischen Siedlungsgebiet nicht angehören, diesem beizutreten. Die darauf aufbauende Verordnung definiert einen Zeitraum bis 31. Mai 2016, in dem Gemeinden oder Gemeindeteile ihren Antrag auf Zugehörigkeit einreichen konnten. Das gleiche Recht stand dem Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten zu. Im Ergebnis dessen beschied das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Anfang 2017, dass 43 Gemeinden ganz oder mit einzelnen Ortsteilen zum Siedlungsgebiet gehören sollten. Der Landtag signalisierte seine Zustimmung. Zehn Kommunen klagten gegen die Bescheide vor dem Verwaltungsgericht Cottbus.