Diese Frage thematisierte Prof. Marc Weller, anerkannter Völkerrechtler der Universität Cambrigde und der Londoner Kanzlei Doughty Street Chambers, als Anwalt des Serbski Sejm auf der 2. Rechtsstaatskonferenz der sächsischen Staatsregierung und der Universität Leipzig am 28. September im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.