In zwei Fällen will der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Cottbus zur Zugehörigkeit zum sorbischen Siedlungsgebiet vorgehen.
Potsdam/Podstupim (SN/at). Der brandenburgische Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RSAW) will die Urteile des Verwaltungsgerichts Cottbus zur Zugehörigkeit von Gemeindeteilen zum angestammten sorbischen Siedlungsgebiet in den Fällen der Gemeinden Neuhausen/Spree/Kopańce und Neiße-Malxetal/Dolina Nysy a Małkse nicht akzeptieren. Bei einer nichtöffentlichen Videoberatung am 9. Januar beschloss das Gremium, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zwei Anträge auf Zulassung zur Berufung einzureichen.
Ratsvorsitzende Kathrin Šwjelina sprach unmittelbar nach der Sitzung davon, dass auch das beklagte Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur so reagieren „müsse“. Gemäß seines Status jedoch könne der Rat das Ministerium nur bitten so zu handeln.