Neues Namensrecht beschlossen
Berlin/Barlin. Der Bundestag beschloss am 12. April eine Reform des deutschen Namensrechts. Nutznießer der Gesetzesnovelle sind zudem die autochthonen Minderheiten der Friesen, Dänen und Sorben, die nun ihre Jahrhunderte alte Namenstraditionen kraft des Gesetzes fortführen können. Für Sorbinnen bedeutet das, dass sie ihren sorbischen Namen in Personalausweis und Pass eintragen lassen können.
Landesbischof zu Gast
Bautzen/Budyšin/Göda/Hodźij. Im Rahmen seiner Visitation im Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz sprach Tobias Bilz, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, am 19. April mit dem Domowina-Vorsitzenden Dawid Statnik und traf sich tags darauf mit Vertretern des Sorbischen Kirchgemeindeverbands und des Sorbischen evangelischen Vereins in Göda. Es ist sehr wichtig, dass die sorbische Sprache auch im kirchlichen Raum gefördert wird, betonte der Landesbischof.
Dialog vor der „Schadowanka“