Die gemeinnützige Stiftung für Enkeltauglichkeit mit ihrem Sitz in Nebelschütz kann nun gegründet werden. Das notwendige Stiftungskapital in Höhe von 50 000 Euro wurde erreicht.
Die gemeinnützige Stiftung für Enkeltauglichkeit mit ihrem Sitz in Nebelschütz kann nun gegründet werden. Das notwendige Stiftungskapital in Höhe von 50 000 Euro wurde erreicht.