Potsdam/Cottbus (SN/at). Am 31. Mai 2016 endet für Gemeinden in der Niederlausitz die Antragsfrist, um in das angestammte sorbische Siedlungsgebiet aufgenommen zu werden. So sieht es das im Januar 2014 novellierte Sorben/Wenden-Gesetz in Brandenburg vor.
Trotz intensiver Gespräche der Mitglieder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, der Beauftragten für sorbische Angelegenheiten in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald mit Vertretern der Gemeinden, die aus sorbischer/wendischer Sicht potentielle Kandidaten für einen Beitritt wären, bleibt die bisherige Zahl drei antragstellender Kommunen – Wiesengrund, Lübben und Calau – hinter den Erwartungen zurück. Nun wird die Zeit langsam knapp.
Erfreulich ist die Nachricht, dass der Hauptausschuss des Landtags Brandenburg am 9. Dezember dem ersten Antrag zugestimmt hat. Die Gemeinde Wiesengrund im Kreis Spree-Neiße gehört somit zum angestammten sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet.