Vor 75 Jahren, am 23. März 1948, beschloss der Sächsische Landtag erstmals ein Gesetz zur staatsrechtlichen Gleichstellung und Förderung einer ethnischen Minderheit in Deutschland. Der Text des „Gesetzes zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung“ fasziniert heute noch in seiner Klarheit und Verständlichkeit. In gewisser Hinsicht sollte mit diesem Gesetz nachgeholt werden, was in die Verfassung des Landes Sachsen ein Jahr zuvor nicht eingeflossen war. Die sächsischen Parlamentarier von LDP, CDU und SED schrieben mit ihrer Zustimmung Minderheitengeschichte in Europa.
Das „Sorbische Gesetz“ schuf die Grundlage für die meisten der heute (noch) bestehenden sorbischen Institutionen in Sachsen, die in den frühen Jahren der DDR entstanden. Das immer wieder hervorzuheben ist richtig. Doch das Gesetz kam in die Jahre. Seinen Inhalt den geänderten berechtigten Interessen der sorbischen Bevölkerung – besonders zum Erhalt der Muttersprache – entsprechend anzupassen, blieb verwehrt.