Am 12. September 1950 beschloss die brandenburgische Landesregierung die „Erste Verordnung betr. Förderung der sorbischen Volksgruppe“. Nach dem Sorbengesetz in Sachsen wurden nun auch im Land Brandenburg die Rechte der Sorben gesetzlich geregelt. Der entscheidende Unterschied war, dass hier nicht das Parlament, sondern die Landesregierung die Förderverordnung beschlossen hatte. Wie war es dazu gekommen?