Ab 1. Januar 2019 sind die Beauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald sowie in der kreisfreien Stadt Cottbus hauptamtlich angestellt. Der entsprechenden gesetzlichen Regelung stimmte der Landtag Brandenburg am 19. September einhellig zu.