Der Verband der nationalen Minderheiten Deutschlands wurde vor 100 Jahren in Berlin gegründet. Ein Sorbe leitete die Redaktion des Verbandsorgans.
Die Verfassung der Weimarer Republik besaß mit Artikel 113 einen Passus zum Minderheitenschutz. Allerdings war von Anfang an umstritten, welche „fremdsprachigen Volksteile“ überhaupt als Minderheiten angesehen werden sollten. Während die polnische und die dänische Volksgruppe eine solche Anerkennung erhielten, wurde sie den anderen Minderheiten verwehrt. Die Minderheitenvertreter erkannten, dass sie wirksame Organisationsstrukturen zur Umsetzung ihrer Forderungen benötigten.